Werte Kundin, werter Kunde,
seit dem 01.01.2013 können Sie irgendeinen Schornsteinfeger-Meisterbetrieb mit der Durchführung der bei Ihnen anstehenden Arbeiten beauftragen. Dieser Meisterbetrieb kann aus ganz Deutschland sein bzw. aus dem Ausland (Werbung, Gelbe Seiten oder Internet). Wenn Sie einen Schornsteinfegerbetrieb gefunden haben, den Sie beauftragen möchten, sollten Sie auf der Homepage der BAFA nachsehen, ob dieser Betrieb seine Leistungen in Deutschland anbieten darf.
Dabei geht es um die rechtliche Sicherheit (Haftung im Schadensfall / Versicherung).
Ist der Betrieb bei der BAFA gelistet, so können Sie diesen mit der Durchführung der Kehr- bzw. Maßarbeiten beauftragen. Dieser hat dann die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Arbeiten zu erledigen und auf dem beigefügten Formblatt zu dokumentieren. Sie haben dieses "Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" dem "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" fristgerecht zu übergeben bzw. zu übersenden.
Die hoheitlichen Arbeiten wie Feuerstättenschau, Bauabnahmen, Abnahmen von Feuerstätten bzw. Feuerungsanlagen, führen des Kehrbuchs und der Messstatistik darf nur der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" ausführen.
Das heißt:
- Sollten Sie einen anderen Schornsteinfegerbetrieb mit der Durchführung der Arbeiten laut Feuerstättenbescheid beauftragen, dann haben Sie mit zwei Schornsteinfegerbetrieben zu tun.
- Für die fristgerechte Durchführung der Arbeiten laut Feuerstättenbescheid und die Meldung an den "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" mit dem "Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" ist immer der Grundstückseigentümer verantwortlich.
- Die Schornsteinfegerbetriebe dürfen sich jetzt auch ihre Kunden aussuchen.